Pipeflow

Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Pipeflow-Anwendung unter app.pipeflow.at in der kostenlosen Pilotphase.

1. Anbieter

Anbieter sind Paul Hölzl und Ben Braunsperger gemeinsam, zur ungeteilten Hand (Pipeline AI Solutions, Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Anschrift und Kontakt stehen im Impressum.

2. Für wen Pipeflow gedacht ist

Pipeflow richtet sich nur an Unternehmer. Mit der Registrierung bestätigst du, dass du Pipeflow für dein Unternehmen nutzt.

3. Pilotphase

Die Pilotphase ist kostenlos. Preise stehen noch nicht fest. Wir sagen keine Verfügbarkeit und keinen bestimmten Funktionsumfang zu. Funktionen können sich ändern, Unterbrechungen sind möglich. Beide Seiten können die Nutzung jederzeit beenden.

4. Freigabe und Verantwortung

Beiträge werden nur nach deiner Freigabe veröffentlicht. Wenn du die Freigabe in den Einstellungen ausschaltest, veröffentlicht Pipeflow Beiträge zur geplanten Zeit automatisch. Du bist für veröffentlichte Inhalte, Bildrechte und die Einhaltung der Regeln von Instagram, Meta und LinkedIn verantwortlich.

5. KI-Inhalte

Texte und Bilder, die mit KI erstellt werden, können Fehler enthalten. Prüfe sie vor der Freigabe. Sie sind in der Anwendung als KI-Entwurf gekennzeichnet.

6. Verbundene Konten

Du verbindest dein Instagram-Konto und dein LinkedIn-Profil über die offiziellen Freigabedialoge. Pipeflow erhält keine Passwörter. Du kannst den Zugriff jederzeit in den Einstellungen des jeweiligen Kontos entziehen. Pipeflow ist kein Produkt von Meta oder LinkedIn und wird von ihnen weder gesponsert noch unterstützt.

7. Spätere Bedingungen

Sobald Pipeflow kostenpflichtig wird, gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir teilen sie dir vorher mit, und du musst sie gesondert annehmen.

8. Haftung

Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden.

9. Datenschutz

Wie wir Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung. Für Daten, die wir in deinem Auftrag verarbeiten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

10. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Stand: 24. Oktober 2026